10.2.2.6 | Können kommunale Eigenbetriebe, wie städtische Marketing- und Tourismusgesellschaften, aber auch Kommunen selbst Antragsteller und somit Zuwendungsempfänger des Verfügungsfonds zur Stärkung von Zentren sowie des Verfügungsfonds zur aktiven Mitwirkung der Bewohnerschaft sein?
10.2.2.5 | Muss beim Verfügungsfonds zur Stärkung von Zentren eine Immobilien- und Standortgemeinschaften vorliegen?
10.2.2.4 | Kann die Einstellung der Mittel in den Verfügungsfonds zur Stärkung von Zentren projektbezogen erfolgen?
10.2.2.3 | In welcher Form können die erforderlichen privaten Mittel in den Verfügungsfonds zur Stärkung von Zentren eingebracht werden?
10.2.2.1 | Welche Voraussetzung gilt hinsichtlich der Förderung von Verfügungsfonds zur Stärkung von Zentren?
10.2.1.5 | Verfügungsfonds zur aktiven Mitwirkung der Bewohnerschaft werden in der Regel zum kommunalen Fördersatz vollständig aus Städtebaufördermitteln finanziert. Welche Voraussetzungen sind zu beachten?
10.2.1.4 | Was ist mit einem lokalen Gremium zum Verfügungsfonds zur aktiven Mitwirkung der Bewohnerschaft gemeint?
10.2.1.3 | Was ist in den gemeindlichen Richtlinien zum Verfügungsfonds zur aktiven Mitwirkung der Bewohnerschaft zu regeln?