10.2.2.6 | Können kommunale Eigenbetriebe, wie städtische Marketing- und Tourismusgesellschaften, aber auch Kommunen selbst Antragsteller und somit Zuwendungsempfänger des Verfügungsfonds zur Stärkung von Zentren sowie des Verfügungsfonds zur aktiven Mitwirkung der Bewohnerschaft sein?
10.1.8 | Kann ein auf Basis der FRL 2008 bewilligtes Budget für ein kommunales Förderprogramm mit Mitteln, die auf Grundlage der FRL 2023 bewilligt werden, aufgestockt werden?
10.1.10 | Wie soll die Finanzplanung im Hinblick auf diese größtenteils privat umzusetzenden, schwer planbaren Maßnahmen erfolgen?
10.1.5 | Welche Maßnahmen an kommunalen Gebäuden mit privater Nutzung sind im Rahmen eines kommunalen Förderprogramms zur städtebaulichen Aufwertung von Gebäuden und Freiflächen (sog. Hof- und Fassadenprogramm) förderfähig? Sind damit auch Sanierungen, Anbau-, Umbau- und Neubau-Maßnahmen gemeint?
10.1.4 | Auf welche Art kommunaler Gebäude bezieht sich die Anwendung des sog. Hof- und Fassadenprogramms?
10.3.7 | Gilt auch für kommunale Förderprogramme und Fonds die räumliche Begrenzung der zuwendungsfähigen Maßnahmen auf das Fördergebiet?
10.1.14 | Kann das Fassadenprogramm bei eingetragenen Denkmälern auch zum Einsatz kommen oder greift hier das Subsidiaritätsprinzip und sind somit die Mittel der Denkmalförderung vorrangig zu nutzen?