15.3.2 | Gelten die Weiterleitungsregelungen auch bei nur geringen Förderbeträgen (z. B. kommunale Förderprogramme und Fonds)?
16.8 | Wird im letzten Jahr der Umsetzung der Durchführungszeitraum um 18 Monate verlängert, um die im 10. Jahr ausgezahlten Mittel innerhalb der 18-monatigen Verwendungsfrist für fällige Zahlungen zu verwenden?
16.7 | Können bei unvorhersehbaren Hemmnissen Fördermittel an den Fördergeber zurückgezahlt und bei Bedarf erneut ausgezahlt werden?
17.1.7 | Ist für einen Antrag zum Städtebauförderprogramm 2024 ergänzend ein Sachbericht zum 31. Januar 2024 vorzulegen?
17.1.6 | Ist es sinnvoll, für den Sachbericht die ausgefüllte Excel-Datei des Erstantrags zugrunde zu legen und neu abzuspeichern?
17.2.6 | Wie werden Ausgleichsbeiträge in förmlichen Sanierungsverfahren bei der Erstellung des Verwendungsnachweises für eine Gesamtmaßnahme berücksichtigt?
19.4.6 | Wird das bisherige Monitoring-System (elektronische Begleitinformationen und elektronisches Monitoring) überarbeitet bzw. an die neue Zielerreichung angepasst?
22.7 | Welche Regelungen gelten für Gesamtmaßnahmen für die im Programmjahr 2024 kein Antrag gestellt wird?