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2 | Gegenstand der Förderung

2.1.9 | Welche Vorgaben gibt es für die Abgrenzung eines Fördergebietes? Gibt es in großen und kleinen Kommunen andere Regelungen oder Anforderungen?

2.1.8 | Muss das Untersuchungsgebiet des ISEK dem Fördergebiet der Gesamtmaßnahme entsprechen?

2.2.5 | Können auch Teilmaßnahmen außerhalb der Fördergebiete gefördert werden?

2.1.7 | Wie könnte ein Umsetzungszeitraum von 10 Jahren für eine Gesamtmaßnahme beispielhaft abgebildet werden?

2.1.4 | Welche Gebietskulisse ist in welchem Bundesprogramm zulässig?

2.2.4 | Gelten für städtebauliche Einzelvorhaben die gleichen Antragsfristen wie für das jährliche Städtebauförderprogramm?

2.2.3 | Wie bewerte ich, ob die wesentlichen Ziele der städtebaulichen Erneuerung erreicht werden?

2.2.2 | Was ist im Rahmen der Voraussetzungen unter „erheblicher städtebaulicher Bedeutung” zu verstehen?

2.2.1 | Was unterscheidet ein Einzelvorhaben von einer Teilmaßnahme?

2.1.6 | Bedarf es einer besonderen Steuerung?

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