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13.3 | Fortsetzungsantrag

13.3.13 | Sofern kein Fortsetzungsantrag gestellt wird, ist eine Förderpause möglich. Welche Konsequenzen hat das Einlegen einer Förderpause für die Kommune?

13.3.8 | Können bei einem Fortsetzungsantrag noch weitere Planungsleistungen beantragt werden?

13.3.11 | Können nachträglich weitere Teilmaßnahmen ergänzend zum Erstantrag eingebracht werden?

13.3.12 | Ist die Förderung der Gesamtmaßnahme gesichert?

13.3.10 | Ändert sich der Maßstab der Bewilligungsbehörden bei der Einplanung von Mitteln in das Jahresprogramm?

13.3.9 | Führt die Vorlage der Leistungsphase 6 für baulich-investive Maßnahmen und der dann erst im Folgejahr zu erwartenden Bewilligung nicht zu erheblichen Verzögerungen in der Abwicklung?

13.3.7 | Ist die Leistungsphase 6 zu investiven Teilmaßnahmen zwingend einzuhalten?

13.3.6 | Hat der Fortsetzungsantrag die gleichen Antragsfristen wie der Erstantrag?

13.3.5 | Woran bemisst sich die Höhe einer Fortsetzungsbewilligung?

13.3.4 | Wann kann ein erster Fortsetzungsantrag gestellt werden?

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