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16 | Auszahlung und Verzinsung

16.9 | Gilt die verlängerte Frist zur Mittelverwendung von 18 Monaten nach deren Auszahlung auch für bereits bewilligte Zuwendungsbescheide?

16.8 | Wird im letzten Jahr der Umsetzung der Durchführungszeitraum um 18 Monate verlängert, um die im 10. Jahr ausgezahlten Mittel innerhalb der 18-monatigen Verwendungsfrist für fällige Zahlungen zu verwenden?

16.7 | Können bei unvorhersehbaren Hemmnissen Fördermittel an den Fördergeber zurückgezahlt und bei Bedarf erneut ausgezahlt werden?

16.6 | Wie verzinst sich der Mittelabruf, wenn die Frist überschritten wurde?

16.5 | Was passiert, wenn eine zweckentsprechende Verwendung bis 18 Monate nach dem Auszahlungstermin nicht möglich ist?

16.4 | Bis zu welchem Zeitpunkt sind die ausgezahlten Mittel zu verwenden?

16.3 | Wie funktioniert das neue Verfahren und zu welchem Zeitpunkt wird ausgezahlt?

16.2 | Warum gilt das automatische Mittelauszahlungsverfahren nicht auch für bereits bewilligte Maßnahmen?

16.1 | Warum ändert sich das Auszahlungsverfahren?

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