13.2.9 | Müssen alle Teilmaßnahmen für den Erstantrag bereits die Leistungsphasen 2 / 3 für die Bewilligung der entsprechenden Planungsmittel vorweisen?
13.2.8 | Im Erstantrag sind möglichst für alle Teilmaßnahmen Planungen der Leistungsphasen 2 bzw. 3 vorzulegen. Ist eine Bürgerbeteiligung zu den Teilmaßnahmenvorschlägen nur im Rahmen der Vorbereitung des Erstantrags vorgesehen und förderbar oder kann dies auch im weiteren Projektverlauf erfolgen?
13.2.7 | Wie sollen nicht-investive Teilmaßnahmen wie Citymanagement oder Verfügungsfonds in Leistungsphasen eingeordnet werden?
13.2.6 | Wie sind die Teilmaßnahmen, die einen Beitrag zum Klimaschutz bzw. zur Klimafolgenanpassung leisten, darzustellen?
13.2.5 | Im Erstantrag sollen Ziele benannt werden, die über eine Förderung erreicht werden sollen. Wie verbindlich ist das?
13.2.4 | Muss zur Bemessung der Höhe der Planungskosten eine detaillierte Kalkulation auf Basis der Teilmaßnahmen vorliegen?