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13.2 | Erstantrag

13.2.9 | Müssen alle Teilmaßnahmen für den Erstantrag bereits die Leistungsphasen 2 / 3 für die Bewilligung der entsprechenden Planungsmittel vorweisen?

13.2.8 | Im Erstantrag sind möglichst für alle Teilmaßnahmen Planungen der Leistungsphasen 2 bzw. 3 vorzulegen. Ist eine Bürgerbeteiligung zu den Teilmaßnahmenvorschlägen nur im Rahmen der Vorbereitung des Erstantrags vorgesehen und förderbar oder kann dies auch im weiteren Projektverlauf erfolgen?

13.2.7 | Wie sollen nicht-investive Teilmaßnahmen wie Citymanagement oder Verfügungsfonds in Leistungsphasen eingeordnet werden?

13.2.6 | Wie sind die Teilmaßnahmen, die einen Beitrag zum Klimaschutz bzw. zur Klimafolgenanpassung leisten, darzustellen?

13.2.5 | Im Erstantrag sollen Ziele benannt werden, die über eine Förderung erreicht werden sollen. Wie verbindlich ist das?

13.2.4 | Muss zur Bemessung der Höhe der Planungskosten eine detaillierte Kalkulation auf Basis der Teilmaßnahmen vorliegen?

13.2.3 | In welcher Höhe wird der Erstantrag bewilligt?

13.2.2 | Sind die Leistungsphasen zu Tief- und Hochbau für alle Teilmaßnahmen zwingend?

13.2.1 | Was gehört zum Erstantrag?

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