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15.1 | Bewilligung

15.1.12 | Kann bei einer Teilmaßnahme nach Erstbewilligung mit der baulichen Umsetzung begonnen werden, auch wenn die bauliche Umsetzung noch nicht in einen Finanzierungsabschnitt aufgenommen wurde und die Leistungsphase 6 noch nicht vorliegt?

15.1.11 | Dürfen Mittel ohne Antrag innerhalb der Gesamtmaßnahme verschoben werden?

15.1.10 | In welcher Höhe erfolgt die Festlegung der Kassenwirksamkeiten im Bewilligungsbescheid?

15.1.9 | Ist eine Änderung der Förderobergrenze möglich?

15.1.8 | Gelten wie bisher die Allgemeine Nebenbestimmung ANBest G und die besonderen Nebenbestimmungen NBest-Stadterneuerung?

15.1.7 | Wann werden die Ziele und Indikatoren endgültig festgelegt?

15.1.6 | Wie wird die Förderobergrenze festgelegt?

15.1.5 | Wonach entscheidet sich die Höhe der Bewilligung eines Folgeantrages?

15.1.4 | Warum können Fortsetzungsanträge nur bis zum vierten auf die Erstbewilligung folgenden Jahr gestellt werden?

15.1.3 | Gibt es systematische Förderpausen?

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