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4 | Fördervoraussetzungen

4.1.17 | Sind Teilmaßnahmen aus einem kürzlich ausfinanzierten ISEK, die aus Kostengründen gestrichen wurden, in einem neuen ISEK förderfähig?

4.2.3 | Gibt es beim Vorhabenbeginn Auflagen?

4.2.2 | Was ist der Vorteil der Regelung zum Vorhabenbeginn?

4.2.1 | Bezieht sich die Regelung zum Vorhabenbeginn auf die Teilmaßnahme als Bestandteil der Gesamtmaßnahme oder auf alle Maßnahmen eines Gebietes?

4.1.16 | Gibt es über die Fördervoraussetzungen hinaus besondere Qualitätsanforderungen?

4.1.15 | Die Gemeinde muss im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen die jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften beachten. Welche sind dies insbesondere?

4.1.14 | Was heißt Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit konkret?

4.1.13 | Welcher Fördersatz gilt, wenn er sich während der Umsetzung der Gesamtmaßnahme ändert?

4.1.12 | Worauf stellt die Regelung zur Finanzkraft beim Eigenanteil ab?

4.1.11 | Wie kann die Fördervoraussetzung, nach der Teilmaßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel erfolgen, umgesetzt werden?

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